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PE 23.09.2009
Zur Unterzeichnung der Begleitgesetze durch Bundespräsident Köhler und zur Abweisung einer erneuten Klage gegen die Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht erklärt Rainder Steenblock, europapolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
Wir begrüßen, dass Bundespräsident Köhler die Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon unterschrieben hat und Deutschland den Vertrag endlich ratifizieren kann. Wir begrüßen auch, dass das Bundesverfassungsgericht eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen die Begleitgesetze abgewiesen hat. Eindeutig hat das Gericht die Klage als unzulässig bewertet.
Als unnötig abgewiesen hat es zudem einen von den Klägern und von der CSU geforderten völkerrechtlichen Vorbehalt. Mit diesem Vorbehalt sollte der EU-Vertrag nur nach Maßgabe des Karlsruher Lissabon-Urteils vom Juni gelten. Das Gericht sagt klar, dass die europäische Integration verfassungskonform realisierbar und ein Vorbehalt nicht erforderlich ist. Trotzdem hatte sich Kanzlerin Merkel von der CSU zu einer europapolitischen Irrfahrt drängen lassen und genau diesen Vorbehalt beim letzten EU-Sondergipfel gegenüber den anderen Mitgliedstaaten erklärt.
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