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Handel mit persönlichen Daten grundsätzlich verbieten

PE 13.08.2008

Angesichts des kriminellen Missbrauchs von sensiblen persönlichen Daten erklärt Rainder Steenblock MdB:

Datenschutz gehört in das Grundgesetz, damit sowohl dem Staat als auch der privaten Wirtschaft unmissverständlich deutlich wird, dass Datenschutz ein Grundrecht von hoher Bedeutung ist. Nur ein radikales Umdenken sowohl der Bürgerinnen und Bürger, die sorgfältig mit ihren persönlichen Daten umgehen müssen, als auch des Staates und der Privatwirtschaft, die die Grenzen der Datensammlung respektieren müssen, können das informationelle Selbstbestimmungsrecht noch retten.

Datendiebstahl und Datenmissbrauch werden zu hohen ökonomischen Schäden führen, wenn wir jetzt nicht umdenken und den Schutz der persönlichen Daten erheblich stärken. Die immer wieder erhobenen Forderungen nach einer Informationspflicht bei Datenpannen, die Stärkung der Datenschutzkontrolle und die Verschärfung von Sanktionen bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz müssen jetzt zügig umgesetzt werden.

Der Handel mit persönlichen Daten muss grundsätzlich verboten werden. Im Gesetz muss definiert werden was Auskunfteien sind. Diese sind unter eine besonders strenge staatliche Datenschutzkontrolle zu stellen. Es kann nicht sein, dass in einer rechtlichen Grauzone munter mit den persönlichen Daten der Bundesbürger gehandelt wird. Unternehmen, ganz gleich ob Zeitschriftenverlage, Vermieter oder öffentliche Stellen müssen künftig für den Schaden haftbar gemacht werden, der entsteht, wenn erteilte Einzugsermächtigungen in falsche Hände geraten.

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