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Zweite Planauslegungsrunde für die Elbvertiefung – Juristischer Winkelzug der Wasser- und Schifffahrtsdirektion

PE 29.10.2008

Zu der erneuten Auslegung der Elbvertiefungspläne und dem Versprechen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, die bisherigen Einwände gegen die Elbvertiefung auch bei der jetzigen Auslegung zu berücksichtigen, erklärt Rainder Steenblock, grüner Bundestagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein und schifffahrts- und hafenpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion:

Vom 7. Oktober bis 6. November 2008 liegen die geänderten Pläne zur Vertiefung der Unter- und Außenelbe zwischen Hamburg und Nordsee in rund 50 Gemeinden entlang der Elbe aus. Die Einwendungsfrist endet am 20. November 2008. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord hatte zugesagt, die nach der ersten Planauslegungsrunde erhobenen Einwände würden auch in der jetzigen Runde ihre Gültigkeit behalten und berücksichtigt werden. Aus diesem Grund müssten sie nicht noch einmal erhoben werden.

Fachjuristen kommen jedoch zu einem anderen Schluss. So könne die erneute Planauslegung aus juristischer Sicht durchaus als ein komplett neues Planfeststellungsverfahren betrachtet werden. Dies würde bedeuten, dass eine Rechtswirksamkeit der alten Einwendungen nicht automatisch gewährleistet sei. Sie raten daher, die in der ersten Runde vorgebrachten Einwände noch einmal zu bekräftigen. Anderenfalls könnten spätere Schadensersatzansprüche verfallen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Einschätzung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion lediglich als Resultat einer fehlenden juristischen Expertise anzusehen ist und nicht den Versuch darstellt, sich durch juristische Winkelzüge späteren Schadensersatzforderungen zu entziehen.

Hiermit fordere ich alle Personen, Verbände und Organisationen auf, ihre Einwände auch in der zweiten Planauslegungsrunde durch die Abgabe einer eigen-ständigen neuen Einwendung zu bekräftigen oder wenigstens die alten Einwendungen inhaltlich zu wiederholen. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion fordere ich auf, sich bei künftigen Planauslegungen juristisch besser beraten zu lassen, um Irritationen dieser Art zu vermeiden. An ihr Versprechen, die Einwände der ersten Runde zu berücksichtigen, werde ich sie zu gegebener Zeit erinnern.

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