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Die EU braucht einen neuen Grundlagenvertrag

Als Erste haben die Parlamente in Ungarn, Malta und Slowenien dem Vertrag von Lissabon zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hat im April 2008 mit großer Mehrheit grünes Licht gegeben. Bis Ende des Jahres sollte der Vertrag von Lissabon in allen 27 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert sein, so dass er am 1. Januar 2009 und somit rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 hätte in Kraft treten können. Von den Iren wurde der Vertrag von Lissabon im Juni 2008 jedoch in einem Referendum abgelehnt.

Der Vertrag von Lissabon soll den bisher geltenden Vertrag von Nizza ersetzen, der nicht auf eine EU mit 27 Mitgliedern zugeschnitten ist. Der Vertrag macht den Weg frei für die dringend notwendigen Reformen der Europäischen Union. Er macht die EU handlungsfähiger, demokratischer, effizienter und transparenter und verbessert den Grundrechteschutz für die Bürgerinnen und Bürger.

Wir Grüne haben uns aktiv an der Diskussion und Ausgestaltung des Vertrags beteiligt. Natürlich hätten wir uns mehr gewünscht: eine lesbare Fassung, mehr Transparenz während der Verhandlungen und mehr öffentliche Diskussion. Auch wird der Vertrag nicht „Verfassung" heißen, sondern trägt den Namen des Ortes, an dem ihn die Staats- und Regierungschefs der EU im Dezember 2007 unterzeichnet haben: Vertrag von Lissabon. Den Verfassungsvertrag hatten Frankreich und die Niederlande im Jahr 2005 in nationalen Referenden abgelehnt.

Im Vertrag von Lissabon ist die Substanz des Verfassungsvertrags jedoch gerettet:

  • die Grundrechtecharta wird rechtsverbindlich;
  • die EU erhält eine einheitliche Rechtspersönlichkeit und kann der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen völkerrechtlichen Verträgen beitreten sowie internationale Verhandlungen führen;
  • künftig wird es einen „Hohen Repräsentanten" für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik geben statt der bisherigen Doppelstruktur – damit rückt eine besser abgestimmte europäische Außenpolitik näher;
  • das Europäische Parlament wird gestärkt: das Mitentscheidungsverfahren wird zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU, das Parlament neben dem Ministerrat in der Regel zum gleichberechtigten Gesetzgeber in der EU;
  • die nationalen Parlamente in den Mitgliedstaaten werden gestärkt: Bundestag und Bundesrat werden stärker in die EU-Gesetzgebung eingebunden. Durch ein „Frühwarnsystem" können sie gegen Subsidiaritätsverstöße der Kommission vorgehen;
  • der Rat wird künftig häufiger mit Mehrheitsentscheid abstimmen, Blockaden werden erschwert;
  • die Bürgerbeteiligung ist durch die Unionsbürgerinitiative gestärkt, die Bürgerinnen und Bürger können die Politik der EU stärker als bisher beeinflussen.

Auch nach dem irischen Nein zum Vertrag von Lissabon muss die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon weitergehen. Denn wir brauchen die mit ihm möglichen Reformen, damit eine EU mit 27 Mitgliedstaaten funktionieren kann. Gemeinsam mit Irland müssen wir einen Weg für das Inkrafttreten des Vertrags finden.

Links:

Vertrag von Lissabon:

» http://consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/st06655.de08.pdf

Der Vertrag von Lissabon auf den Seiten der EU:

» http://europa.eu/lisbon_treaty/index_de.htm

Interaktive Karte zum Stand der Ratifikationsprozesse:

» www.bpb.de

Stellungnahmen und Standpunkte der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen:

» www.gruene-bundestag.de

Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen "Berliner Erklärung – Werte und Aufgaben der EU im 21. Jahrhundert" vom 31.1.07 (Drucksache 16/4171):

» www.dip1.btg

Die EU braucht einen neuen Grundlagenvertrag

Antrag 23.05.2007

» PDF herunterladen

Ein neuer Grundlagenvertrag für die EU

21.03.2007 Positionspapier

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Regierungserklärung zum Europäischen Rat

14.06.2007 Rede im Deutschen Bundestag

   Mehr »

Optionen zur Zukunft des Europäischen Verfassungsvertrags

» Ein Informationspapier vom September 2006 als PDF Download

Europa Voranbringen - Thesen zur Verfassung und Erweiterung

» PDF herunterladen