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    Rainder SteenblockEuropaVertrag von Lissabon

    Rainder Steenblock

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    Gemeinsam für mehr Europa in Berlin: Grüne Leitlinien zur Umsetzung des Lissabon-Urteils

    PE 03.08.2009

    Zur heutigen ersten Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon erklärt Rainder Steenblock, europapolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion:

    In der heutigen Sitzung geht es darum, dass alle Fraktionen den Weg freimachen für eine konsequente und schnelle Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils. Die Stärkung der Rechte des Bundestags in EU-Angelegenheiten war und ist uns ein zentrales Anliegen.

    Alle Fraktionen des Bundestags müssen an einem Strang ziehen und einen gemeinsamen Gesetzentwurf erarbeiten. Es wäre peinlich, wenn stattdessen Entwürfe der Bundesregierung genutzt würden.

    Der Bundestag muss das Urteil vollständig umsetzen, denn nur so kann verhindert werden, dass das Urteil zum Vorwand genutzt wird, um die Ratifikation des Vertrages von Lissabon zu verzögern. Wir müssen im neuen Begleitgesetz regeln, dass eine Zustimmung des Parlaments immer dann erforderlich ist, wenn die vertragliche Grundlage ohne Ratifizierung geändert werden kann. Das so genannte "Notbremseverfahren" muss geklärt werden. Mit diesem Verfahren kann der Bundestag in einigen Fällen der sozialen Sicherheit und des Strafrechts verlangen, dass ein besonderes Gesetzgebungsverfahren angewandt wird.

    Zwingend ist, dass die so genannte BBV – also die Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung in EU-Angelegenheiten – in das Gesetz überführt wird. Nur dadurch können wir sicherstellen, dass die Bundesregierung die BBV vollständig einhält. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig die Rechtsnatur und auch den Inhalt der bisherigen Regelung gerügt. Nachbesserungen sind dort notwendig, wo es bei Bundestag und Bundesregierung bislang unterschiedliche Interpretationen gab wie bei der Unterrichtung zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der nicht eingeholten Zustimmung vor der Eröffnung der letzten Vertragsänderungskonferenz oder die unvollständige Unterrichtung über die vorbereitenden Arbeitsgruppen des Ministerrates.

    Weitere Informationen: Anträge 16/7139 sowie 16/12109



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