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Planfeststellungsverfahren für die „Schlickfalle“!

PE 10.04.2008

Zur Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage zur geplanten „Schlickfalle“, die den Eintrag von Schlick in den Hamburger Hafen verhindern soll, erklärt Rainder Steenblock:

„Das Umweltministerium Schleswig-Holstein darf kein Benehmen für diese Maßnahme herstellen. Die Maßnahme sollte ausgesetzt werden und in einem ordentlichen Planfeststellungsverfahren unter Einbeziehung aller Betroffenen durchgeführt werden.“

Die vergangene Woche von der Hamburg Port Authority (HPA) vorgestellte geplante Ausbaggerung der Elbe vor dem Wedeler Yachthafen um 2 Meter auf eine Wassertiefe von 16,30 Metern auf einer Länge von 2 Kilometern und einer Breite von 300 Metern soll bereits Mitte April begonnen werden. Diese partielle Vertiefung der Elbe soll nach dem Willen der Hamburg-Port-Authority ohne ein Planfeststellungsverfahren umgesetzt werden. Ein derartig massiver Eingriff in das Strömungsverhalten der Elbe und die damit verbundenen Auswirkungen für die Ökologie des Flusses müssen genau geprüft und abgewogen werden. Selbst wenn die Maßnahme nicht in einem Zusammenhang mit dem aktuellen Planfeststellungsverfahren zur weiteren Elbvertiefung stehen sollte, so sind doch ähnliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Begegnungsbox mit Sedimentfang, genau Gegenstand des derzeitigen Planfeststellungsverfahrens. Durch ein anderes Etikett wie „Sedimentmanagement“ ändert sich nichts an den zu beurteilenden Auswirkungen.

Der Umweltminister Schleswig-Holsteins, Christian von Boetticher, hat durch das Nichterteilen des Benehmens die Möglichkeit, einen Prozess der sorgfältigen Prüfung einzuleiten. Dies ist im besonderen Interesse von Schleswig-Holstein – gerade vor dem Hintergrund, dass die betroffenen Kommunen wie die Stadt Wedel und die Umweltverbände nicht beteiligt wurden und von dem Projekt erst aus der Presse erfahren haben.

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