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PE 27.10.2006 Bundesregierung missachtet das Parlament

Zu den aktuellen Vorkommnissen der Missachtung des Parlaments in EU-Angelegenheiten erklärt Rainder Steenblock, europapolitischer Sprecher:

 

Der Bundestag wird weder vollständig und offiziell über das Programm der deutschen EU-Präsidentschaft unterrichtet, noch wird er an der Erarbeitung des zentralen Beschlusses zur Zukunft der EU, die Berliner Erklärung, beteiligt. Lediglich hinterher soll der Bundestag über die Ergebnisse unterrichtet werden. Dies ist eine grobe Missachtung des Parlaments. Denn der Bundestag ist in EU-Angelegenheiten stärker zu informieren und einzubeziehen. Dies regelt die neue Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union. Doch kaum ist die Tinte dieser Vereinbarung trocken, häuft sich die Missachtung des Parlamentes in EU-Angelegenheiten.

Besonders unverständlich: hat sich doch die Kanzlerin während der kommenden deutschen EU-Präsidentschaft vorgenommen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU zu stärken. Die Berliner Erklärung soll hierbei eine zentrale Rolle spielen und auch die weitere Diskussion um den Verfassungsvertrag vorbereiten. Eine Lehre aus den gescheiterten Verfassungsreferenden ist aber doch, dass solche zentralen Beschlüsse nicht in abgeschotteten Regierungshinterzimmern vorbereitet werden dürfen. Denn damit ist das Scheitern schon vorprogrammiert.