PE 30.11.2006 Illegal exportierte „SS Norway“ muss zurückgeholt werden

Anlässlich der Entscheidung des obersten indischen Gerichtshofes, die Verschrottung des ausgedienten Kreuzfahrtschiffes „SS Norway“ nicht zuzulassen, erklärt Rainder Steenblock MdB:

 

Vor bald zwei Jahren hat das ehemaligen Kreuzfahrtschiff „SS Norway“ unter dem Vorwand notwendiger Reparaturen Bremerhaven in Richtung Südasien verlassen. Offensichtlich sollte das alte Kreuzfahrtschiff im weltgrößten Schiffsfriedhof Alang/Indien unter menschen- und umweltfeindlichen Bedingungen abgewrackt werden. Indiens oberstes Gericht hatte im Juni dem Schiff zwar die Einfahrt in indische Gewässer gestattet, dessen Verschrottung aber am 17. August 2006 per einstweiliger Verfügung untersagt.

 

Als Unterzeichnerstaat des „Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle“ darf Deutschland keinen hochverseuchten Schiffsschrott exportieren. Bereits im März letzten Jahres hatte ich die Behörden Bremens und Bremerhavens auf die drohende Verschrottung des asbestverseuchten früheren Kreuzfahrtschiffes in einem Billiglohnland hingewiesen. Dennoch wurde die Genehmigung zur Ausfuhr erteilt. Somit liegt eindeutig eine illegale Verbringung vor und das Land Bremen muss dafür sorgen, dass die Abfälle wieder zurückgebracht oder anderweitig auf eine fachgerechte und umweltverträgliche Weise beseitigt werden. Trotz wiederholter Aufforderung meinerseits sind die bremischen Behörden dieser Verpflichtung bisher nicht nachgekommen. Deshalb wende ich mich jetzt an die Bundesregierung und frage nach, welche Schritte sie hinsichtlich einer Rücknahme des asbestverseuchten Schiffes plant beziehungsweise in welcher Weise sie sonst beabsichtigt, sich in das weitere Verfahren einzubringen.