Aspekte für Einwendungen gegen die A 20

"Aspekte für Einwendungen gegen die A 20" vom NABU Glückstadt und den GRÜNEN Kreisverbänden Steinburg und Pinneberg

Im folgenden finden Sie eine Reihe von Aspekten die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Bundesautobahn A-20 für die Teilstrecke Bundesstraße 431 (Anschlussstelle Glückstadt bis zur Bundesautobahn A 23 (Autobahnkreuz Steinburg) als Einwendung erhoben werden können.

Diese Aspekte sind nicht vollständig, beliebig kombinierbar und sollten auch über Aspekte der persönlichen Betroffenheit ergänzt werden.

Diese Einwendungen können schriftlich (zum Aktenzeichen LS 403-553.32-A20-134) oder zur Niederschrift bis zum

7.März 2008

bei den Amtsvorstehern folgenden Ämter erhoben werden:

Amt Horst-Herzhorn, Elmshorner Straße 27, 25358 Horst

Amt Breitenburg, Osterholz 5, 25524 Breitenburg

Amt Krempermarsch, Birkenweg 29, 25361 Kremper

Amt Haseldorf, Wassermühlenstraße 7, 25436 Uetersen

Bürgerbüro Haseldorfer Marsch, Hauptsstraße 23, 25489 Haseldorf

sowie beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel – Anhörungsbehörde - , Mercatorstraße 9, 24106 Kiel

Zur Fristwahrung ist der Eingang des Schreibens maßgeblich.

Einwendungsaspekte zum Projekt Bau der A 20 westlich von Lübeck – insbesondere dem Streckenabschnitt 7 [B 431 (Glückstadt) – A 23]

  • Der Bau der A 20 westlich von Lübeck ist überflüssig, ökonomisch unsinnig und ökologisch schädlich. Ein verkehrlicher und raumstruktureller Bedarf ist nicht nachgewiesen. Die derzeitige Verkehrsentwicklung rechtfertigt in keiner Weise den massiven Eingriff in Natur und Landschaft.

  • Die Ergebnisse der Verkehrszählung 2005 haben bestätigt, dass im Vorwege der jetzigen Planung die Verkehrsentwicklung völlig überschätzt wurde. Von den Gutachtern wird vielmehr festgestellt, dass (S. 22, Materialband 4 ) unabhängig vom Bau der A 20 das Verkehrsaufkommen in den einzelnen untersuchten Verkehrszellen identisch ist. Wozu dann ein Autobahnneubau?

  • Die A 20 ohne A22 auf niedersächsischer Seite hat keine transeuropäische Bedeutung, wie dieses vielfach als Rechtfertigung zum Autobahnbau genannt wird. Von 26000 Kfz/24h am östlichen Tunnelausgang erreichen nur 1500 Bad Segeberg (bzw. fahren weiter nach Osten ). Von 21300 Kfz/24h unmittelbar westlich der A 21 queren nur 1200 die Elbe. Die A 20 ohne A 22 ist also keine Alternative für den Verkehr aus Lübeck und Mecklenburg-Vorpommern. (S. 23)

  • Die immer wieder als Begründung für den Autobahnbau herangezogene Entlastung des Elbtunnels im Zuge der A7 (vgl. z.B. Ordner 1, Allgemeinverständliche Zusammenfassung, S. 8 ) wird auch von den Gutachtern als nur minimal eingeschätzt. Bei einer jetzigen Gesamtbelastung des Hamburger Elbtunnels von 140000- 160000 Kfz/24h, würde selbst mit einer fertig gebauten A22 (die nur im „weiterer Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplanes steht), der Elbtunnel im Zuge der A7 nur um 16900 Kfz/24 h entlastet werden (Materialband 4, S.32 ).

  • Die prognostizierte Bevölkerungszahlen stagnieren, der Altersdurchschnitt steigt Mit einer signifikanten Zunahme des Verkehrs ist allein aufgrund der demographischen Entwicklung nicht zu rechnen. Die absehbare Einkommenssituation vieler künftiger Seniorinnen und Senioren wird eher dazu führen, dass sich nur wenige noch m Alter einen PKW werden leisten können.

  • Obwohl Glückstadt durch das Vorhaben erheblich betroffen ist, sind die Planungsunterlagen dort nicht ausgelegt. Dies stellt ein Verstoß gegen die Beteiligung der betroffenen Kommunen dar und ermöglicht den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht, wohnortnah die Planungsunterlagen einzusehen. In diesem Zusammenhang ist es auch zu bemängeln, dass die Unterlagen nicht – anders als z.B. bei der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen zur Elbvertiefung geschehen – frei zugänglich ins Internet gestellt worden sind. Wünschenswert wäre es, dass dieses noch nachträglich geschieht und das die Materialien dort über den Termin der Einwendungsfrist hinaus zur weiteren Einsicht zur Verfügung stehen.

  • Die prognostizierte Verkehrszunahme in Glückstadt Süd auf 12600 Kfz/24 h bedeutet eine erhebliche Belastungszunahme der Bürger durch Lärm und Abgasemissionen. Hier wie auch in Krempe wird der Ruf nach einer Ortsumgehung laut werden. Die A 20 wird in der Region also weitere Straßenneubau- und ausbauprojekte nach sich ziehen, die wiederum zu weiteren zerstörerischen Eingriffen führen. Eine „Verkehrsspirale“, die einzig der Straßenbaulobby nützt und konsequent abgelehnt wird.

  • Das Teilstück B 431 - A23 hat keine eigenständige verkehrliche Funktion und ist somit rechtswidrig. Jeder Abschnitt der einer eigenständigen Planung unterworfen wird, muss für sich allein genommen eine Verkehrsfunktion erfüllen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Teilplanung auch dann nicht sinnlos wird, wenn sich das Gesamtplanungskonzept nachträglich als nicht realisierbar erweist.

  • Die Anbindung des Unterzentrums Glückstadt und die geringfügige Reduzierung von Emissionen an Straßen, die sowieso wenig Verkehr haben, reicht als Begründung für eine 15,2 km langen 4-spurigen Autobahn nicht aus (vgl. Ordner 1. S.9 und S.15). Solange eine sichere Finanzierung des Tunnelbauwerkes – inzwischen auf fast 1 Milliarde Euro geschätzt - nicht feststeht, wird das Teilstück B 431 – A23 ein teureres ohne jeden Nutzen bleiben, das aber Natur und bestehende traditionelle Lebensräume unwiederbringlich zerstört hat.

  • Falls es zu einer Streichung der verkehrswirtschaftlich unsinnigen Autobahnabfahrt Süderau kommt, muss es eine komplette Neuberechnung der Verkehrsströme und damit eine neue Auslegung der Unterlagen geben.

  • In den Unterlagen finden sich keine Hinweise auf die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie und keinerlei Hinweise auf die derzeitige Diskussion über die Klimaerwärmung und die notwendige Verminderung des Treibhausgasausstoßes bis zum Jahre 2020 um 40 %. Die Förderung des Straßenverkehrs durch Autobahnneubau sowie der damit verbundene ergänzende Straßenneubau ist in dieser Hinsicht kontraproduktiv.

  • Die komplizierten Be-und Entwässerungssysteme werden durch den Autobahnbau mehrfach durchtrennt und ein natürliches Entwässerungssystem geht verloren und die Versiegelung des Bodens durch die A 20-Trasse erhöht die Überschwemmungsgefahr bei lang anhaltenden Niederschlägen. Sollte es in Folge von Starkregen z.B. zum Überlaufen der am Autobahndamm angelegten Sickermulden kommen, gelangt ungereinigtes Straßenabwasser in die Gräben, die Vorfluter und auf die landwirtschaftlichen Flächen.

  • Durch den Autobahnbau wird das Landschaftsschutzgebiet „Kollmarer Marsch“ durchschnitten und in einer Weise beeinträchtigt, die dem Schutzzweck gemäß § 3 der Schutzgebietsverordnung und den dort genannten Verbotstatbeständen zuwider läuft.

  • Die vom geplanten Autobahnbau betroffenen Bereiche verlieren für den Tourismus und die Naherholung entscheidend an Qualität. Das Gebiet wird von einem attraktiven Radwegenetz durchzogen, das eines der Eckpunkte des regionalen Tourismuskonzeptes des Kreises Steinburg darstellt. Daneben bedeutet insbesondere die abendliche Stille für Bewohnern wie Gäste einen großen Erholungswert, der bei einem verwirklichten Bau in weiten Teilen des Gebietes verloren gehen würde.

  • Im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Tourismus ist auch auf die Beeinträchtigung zahlreicher Kulturdenkmale hinzuweisen, die durch eine in räumlicher Nähe verlaufenden A 20 z.T. erheblich an Attraktivität verlieren werden. Hohe Sichtschutzwälle, wände oder –bepflanzungen können hier in der Regel keine befriedigende Lösung herstellen.

  • Die von dem Bau der A 20 betroffene Region zeichnet sich durch eine besonders artenreiche Fischfauna aus, von denen mehrere nachweisbare Arten im Anhang II der FFH-Richtlinien aufgelistet sind (z.B. Schlammpeitzger, Bitterling, Steinbeißer)

  • Die Ausgleichsfläche „Haseldorfer Marsch“ liegt so weit von den Eingriffen in die Landschaft und Natur entfernt, dass sie im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes nicht als Ausgleichsmaßnahme zu sehen ist. Ein Ausgleich muss im Umfeld des Eingriffes stattfinden, nicht ca. 30 Kilometer entfernt.

  • Die Zählung der Zug- und Rastvögel beruht aufgrund eines stark verkürzten Beobachtungszeitraumes nur auf Zufallsergebnissen. Mit Weißstorch, Blaukehlchen und Neuntöter befinden sich in dem A20 Gebiet besonders geschützte Arten aus dem Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie – weitere 12 dort vorkommende Arten gelten als gefährdet oder stark gefährdet.

  • Weitere Einwendungen behalte ich mir vor.

 

Abschluss

 

  • Für eine A 20 von Bad Segeberg bis Stade sowie für Teilabschnitte auf dieser Strecke besteht derzeit und in weiterer Zukunft keine Notwendigkeit. Deshalb wird eine ausführliche Diskussion der Alternativen unter Berücksichtigung des Schienenverkehrs, des ÖPNV und des Schiffsverkehrs gefordert.

  • Ein Ausbau der Kapazität der Fähre Glückstadt-Wischhafen ist dagegen eine sinnvollere und finanziell weitaus günstigere Alternative für eine verkehrliche Verbindung über die Elbe. Das finanzielle Fiasko von zum Teil privat finanzierten Tunnelbauten wie etwa beim Eurotunnel, Öresund, Warnowtunnel, Herrentunnel in Lübeck sollten warnende Beispiele für Fehlplanung – und –finanzierung sein.

  • Der Ablauf des Erörterungstermins soll themenbezogen gestaltet werden, sodass jede Einwenderin / jeder Einwender die Möglichkeit hat, den gesamten Ablauf des Termins zu verfolgen.

 



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