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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren!
Die Schiffsunfälle der letzten Jahre haben immer wieder deutlich gemacht, welchen Gefahren die Küsten ausgesetzt sind und wie wichtig Notschlepper zur unmittelbaren Gefahrenabwehr sind. Ein aktuelles, an die Entwicklung des Seeverkehrs angepasstes Notschleppkonzept ist ein zentrales Element der maritimen Notfallvorsorge für die deutsche Nord- und Ostseeküste. Deshalb hat die Grüne Fraktion als erste Bundestagsfraktion bereits im Februar dieses Jahres, die Bundesregierung dazu aufgefordert, das derzeitige Notschleppkonzept zu überprüfen und zu aktualisieren.
Wir freuen uns sehr, dass mittlerweile auch die anderen Bundestagsfraktionen unserem Beispiel gefolgt sind und fast identische Forderungen an die Bundesregierung gestellt haben, die wir nun in einem interfraktionellen Antrag gemeinsam an die Bundesregierung richten können.
Der Küstenschutz ist eine so wichtige Aufgabe, dass wir hier dringend an einem Strang ziehen müssen.
Die deutschen Küsten liegen an den am stärksten frequentierten Seeverkehrswegen der Welt. Allein Russland will seine Ölexporte aus den Ostseehäfen bis 2010 verdoppeln. Damit steigt die Anzahl der Tanker, die mit der in der Ostsee maximal möglichen Größe von 150.000 bis 160.000 tdw (tons deadweight) aus den baltischen Verladehäfen kommen. Für Tanker dieser Größe reicht der vom Bundesverkehrsministerium im Jahr 2001 empfohlene Mindest-Pfahlzug von 80 t für den in Rostock-Warnemünde stationierten Notschlepper nicht aus, er muss über eine Schleppleistung von mindestens 100 t verfügen.
In Anbetracht der Entwicklung in der internationalen Containerschifffahrt mit Schiffsgrößen über 9.000 TEU, die die deutschen Nordseehäfen schon heute (2001: 6.500 TEU) regelmäßig anlaufen, muss auch die Schleppleistung des vor Norderney stationierten Notschleppers angepasst werden. Die Schleppleistung in der Nordsee muss auf mindestens 200t erhöht werden. Ebenso erhöht werden muss die Geschwindigkeit in der Nordsee auf mindestens 19 Knoten. Denn die Notschlepper müssen den dynamischen Auftrieb den Containerschiffe, die in der Regel mit hoher Decksladung fahren, erzeugen zusätzlich noch überwinden und ihre Zugkraft in Abhängigkeit von der Windstärke noch erheblich erhöhen.
Ein weiteres Problem ist, dass auf Containerschiffen im umfangreichen Maße Gefahrengüter nach dem so genannten IMDG-Code ("International Maritime Dangerous Goods") transportiert werden. Im Falle einer Havarie muss die Notschlepper-Besatzung dringend vor gefährlichen Gasen geschützt werden. Deshalb müssen die Notschlepper in Nord- und Ostsee mit einem Schutz gegen gefährliche Gase nach der GL-Richtlinie für den Bau von Chemikalienunfall-Bekämpfungsschiffen ausgerüstet werden.
Gemeinsam fordern alle Fraktionen des Deutschen Bundestages die Bundesregierung dazu auf, künftige Notschlepper nach diesen Kriterien zu verbessern. Denn nur auf diese Weise können wir unsere Küsten angesichts des massiv zugenommenen Seeverkehrs und der Entwicklung zu immer größeren Schiffen schützen.
Vielen Dank.