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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute wird der EU-Reformvertrag unterzeichnet. Er ermöglicht überfällige Reformen an der EU und macht die EU handlungsfähiger. Er stärkt das Europäische Parlament und führt mit dem Bürgerbegehren ein Element direkter Demokratie ein. Er macht die EU bürgernäher, transparenter und effizienter.
Trotz dieser Reformen bleibt der Bundestag für die politische Legitimität der europäischen Institutionen aber weiterhin sehr wichtig. Denn wir sind als Volksvertreter gewählt, um die Regierung zu kontrollieren und ihr Handeln zu legitimieren. Wir bilden wie auch das Europäische Parlament eine direkte Verbindung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern vom Wahlkreis bis nach Brüssel. Wir entscheiden gemeinsam mit der Bundesregierung über die Europapolitik, und das ist im Grundgesetz auch festgelegt.
Deshalb war die EU-Vereinbarung, die wir im letzten Jahr gefeiert haben, so zentral. Mit ihr hat der Bundestag längst überfällige Rechte erhalten, die es ermöglichen, an den Rechten und Pflichten, die aus der deutschen Mitgliedschaft in der EU entstehen, mitzuwirken und mitzuentscheiden. Wir alle wissen, dass die damalige Situation nach den Neuwahlen von 2005 diese Vereinbarung sehr stark begünstigt hat. Ein sehr weitreichendes Papier der CDU/CSU-Fraktion, das noch aus Oppositionszeiten stammte, ebnete den Weg. Und vier ehemalige Mitglieder des EU-Ausschusses standen nun für die Regierung auf der Verhandlungsseite. So haben wir eine gute Vereinbarung treffen können, die dem Bundestag weitreichende Informations-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte in EU-Angelegenheiten einräumt. Zwar haben andere nationale Parlamente in der EU, wie das dänische, noch weiter reichende Rechte. Wir unterstützen aber diese Vereinbarung, so wie wir sie getroffen haben.
Mit der Vereinbarung haben wir bereits viel erreicht: Wir haben Büros in Berlin und in Brüssel eingerichtet, die uns mit zentralen Informationen versorgen und hervorragende Arbeit leisten. Wir haben in diesem Jahr über das Strategie- und das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission im Bundestag diskutiert und uns so auf das kommende Jahr gut vorbereitet. Ich denke, wir haben insgesamt den Bundestag für europäische Angelegenheiten stark sensibilisiert.
Aber viele entscheidende Punkte der Vereinbarung hält die Bundesregierung nicht ein. In einem unabhängigen Monitoringbericht werden gravierende Mängel aufgezählt; Mängel, die verhindern, dass wir uns als Parlament frühzeitig in EU-Angelegenheiten einbringen können, Mängel, die dazu führen, dass der Bundestag seiner Rolle zur Mitentscheidung und Mitgestaltung in EU-Angelegenheiten nicht angemessen erfüllen kann. Diese Mängel möchte ich anhand dreier Beispiele verdeutlichen.
Erstens. Es wurde kein Einvernehmen mit dem Bundestag vor Eröffnung der Regierungskonferenz gesucht. Was heißt das? Die Vereinbarung besagt, dass die Bundesregierung mit dem Bundestag eine Einigung suchen muss, bevor die zentrale Konferenz zur Änderung der vertraglichen Grundlagen der EU eröffnet wird. Dies war nicht der Fall. Wir wurden nur über die Eröffnung informiert. Eine angekündigte Bundestagsdebatte hierüber wurde kurzfristig abgesetzt.
Bei der von uns dann erzwungenen Debatte durfte über unsere Anträge nicht abgestimmt werden. Der erste Praxistest der Vereinbarung ist also gescheitert.
Zweitens. Wir erhalten nicht alle Dokumente, die wir zur Kontrolle und Mitwirkung brauchen. Vor allem in den Bereichen der Außenpolitik und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen erhalten wir gar nicht oder nur teilweise die nötigen Dokumente. Die Vereinbarung legt eine fortlaufende und in der Regel schriftliche Unterrichtung durch die Bundesregierung fest, die aber nicht stattfindet.
Drittens. Wir erhalten nur lückenhafte Berichte über die Ratsarbeitsgruppen. Nach der Vereinbarung sollen wir Berichte über die Arbeitsgruppen des Ministerrates erhalten, also des Gremiums, das in der EU vorrangig Gesetze macht. Diese Berichte fallen jedoch lückenhaft aus. Denn sie werden zunehmend in einem Format verfasst, das wenig darüber Aufschluss gibt, was tatsächlich in diesen Arbeitsgruppen besprochen wird. Dadurch werden wir nicht ausreichend informiert über Vorentscheidungen, die in diesen Gruppen getroffen werden.
Deshalb fordern wir in unserem Antrag von der Bundesregierung, die EU-Vereinbarung vollständig umzusetzen. Wir fordern, den Unterrichtungspflichten vollständig nachzukommen und uns alle für die Arbeit des Bundestages notwendigen und vereinbarten Informationen zuzuleiten. Nur wenn die Vereinbarung mit Leben erfüllt wird, können wir unsere Rechte und Pflichten in EU-Angelegenheiten wahrnehmen.
Wir bedauern sehr, dass dieser Antrag kein interfraktioneller Antrag geworden ist. Obwohl alle Fraktionen unsere Kritik teilen, wurde unser Angebot, gemeinsam für die Rechte des Parlaments zu kämpfen, abgelehnt. Dies ist im Sinne eines bürgernahen demokratischen und transparenten Europas sehr zu bedauern.
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