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Für mehr Europa in Berlin: Grünes Eckpunktepapier zur Umsetzung des Lissabonurteils

PE 06.08.2009

Zum heute vorgelegten grünen Eckpunktepapier zur Umsetzung des Lissabonurteils erklärt Rainder Steenblock, europapolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion:

Wir wollen das Lissabonurteil vollständig und zeitnah umsetzen. Vollständig heißt, eins-zu-eins Abbildung im neuen Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon.Zeitnah bedeutet, dass wir das Gesetz in dieser Legislatur verabschieden und damit die noch ausstehende Ratifizierung des Vertrags in Irland, Tschechien und Polen unterstützen können.

Das Gericht verlangt, dass der Bundestag seiner Verantwortung für die europäische Integration besser gerecht wird. Dafür brauchen wir die Informationen, die uns mit der EU-Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung (abgekürzt: BBV) zustehen. Aber, weil Merkel und Steinmeier das blockieren, sind EU-Verhandlungen häufig noch immer eine Black Box für den Bundestag. Damit sich das ändert, müssen wir die BBV ins neue Gesetz überführen und stellenweise nachbessern. Die Bundesregierung muss die BBV endlich einhalten, der Bundestag seine Rechte aktiv wahrnehmen. Das ist unser Verständnis von einem demokratischen europäischen Integrationsprozess. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht gefordert.

Grüne Eckpunkte für die Verhandlungen zur Umsetzung des Lissabonurteils:

- Eins-zu-eins Umsetzung des Urteils: Die Ratifikation des Vertrags von Lissabon darf nicht verzögert werden.

- Verabschiedung des neuen Begleitgesetzes noch in dieser Legislaturperiode: Der Bundestag hat den Vertrag mit großer Mehrheit ratifiziert. Daher ist es seine Pflicht, die irische Ja-Kampagne zum Referendum am 2. Oktober 2009 zu unterstützen.

- Zustimmung des Parlaments bei Änderung der vertraglichen Grundlage ohne Ratifizierung: Dies gilt bei Vertragsänderungen im vereinfachten Verfahren, bei Brückenverfahren (also dem Übergang zu anderen Abstimmungsmodalitäten) und bei Kompetenzerweiterungen.

- Bundesregierung muss auf Weisung des Bundestags die "Notbremse" ziehen: Der Vertrag von Lissabon sieht dieses Verfahren in einigen Fällen im Bereich der sozialen Sicherheit und des Strafrechts vor. Mit der "Notbremse" wird das ordentliche Gesetzgebungsverfahren ausgesetzt.

- Bundestagsrechte ins Begleitgesetz. Zwingend ist, dass die BBV in das neue Gesetz überführt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig die Rechtsnatur und auch den Inhalt an der bisherigen Regelung gerügt. Nachgebessert werden muss dort, wo die Bundesregierung die Vereinbarung nicht einhält wie bei der Unterrichtung zur Außen- und Sicherheitspolitik, der nicht eingeholten Zustimmung zur Eröffnung der letzten Vertragsänderungskonferenz oder der unvollständigen Berichterstattung über die vorbereitenden Arbeitsgruppen des Ministerrates.

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