Menü

Die Zeitbombe der Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee endlich entschärfen

PE 26.09.2008

Die Zeitbombe der Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee endlich entschärfen - Antrag der grünen Bundestagsfraktion unter Federführung Rainder Steenblocks heute im Bundestag

Zu der nach wie vor ungelösten Problematik der Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee erklärt Rainder Steenblock, grüner Bundestagsabgeordneter aus Schleswig-Holstein und Sprecher für Schifffahrt und Häfen:

Auf den Böden von Nord- und Ostsee rosten noch immer mindestens 700.000 Tonnen Munition und Kampfstoffe aus dem Zweiten Weltkrieg und der Zeit danach. Seit 1945 sind mehr als 500 Menschen Opfer von Munitionsunfällen geworden, mindestens 283 verloren ihr Leben.

Anstatt endlich zu handeln, ignorieren Landes- und Bundesregierung nach dem Motto „aus den Augen aus dem Sinn“ das lange bekannte Problem. Statistiken über Unfälle? Fehlanzeige. Kartierung von Fundstellen? Fehlanzeige. Strategien zur Beseitigung? Fehlanzeige.

In Deutschlands Meeren versenkte Munition stellt eine erhebliche Gefahr sowohl für die sensible Meeresumwelt als auch für Badegäste an schleswig-holsteinischen Stränden dar. Die Zeit drängt. Die Durchrostung der Kampfmittel geht weiter voran, Gifte werden vermehrt freigesetzt. Dennoch tun sowohl Landes- als auch Bundesregierung nichts, um das seit langem bekannte Problem endlich anzupacken.

Heute habe ich zusammen mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen den Antrag „Die Zeitbombe der Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee endlich entschärfen“ in den Bundestag eingebracht. Dieser enthält abermals ganz konkrete Vorschläge.

Wenn vier Meter lange Torpedos an deutsche Strände gespült werden, ist dies nicht nur ein Beweis der Dringlichkeit von Maßnahmen, sondern gleichzeitig eine Aufforderung an Landes- und  Bundesregierung, sich des Problems der tickenden Zeitbomben in unseren Meeren endlich anzunehmen und die Zeit des Wegguckens ein für allemal zu beenden!

Der Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen kann hier als PDF-Download abgerufen werden. »



zurück