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Elbtunnel bei Glückstadt im Zuge der A20: Arp und Marnette täuschen Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins

PE 10.02.2009

Zu den Verlautbarungen des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses im
Kieler Landtag, Hans-Jörn Arp (CDU) und Vertretern des Kieler
Wirtschaftsministeriums unter Werner Marnette, man habe einen ersten
Investor für den Bau des Elbtunnels bei Glückstadt im Zuge der A20
gefunden und das Schaulaufen potentieller Investoren und Konsortien habe
gerade erst begonnen, erklärt der grüne Bundestagsabgeordnete aus
Schleswig-Holstein, Rainder Steenblock:

Die Äußerungen Hans-Jörn Arps (CDU) und des Kieler
Wirtschaftsministeriums sind nicht nur verkehrspolitische Luftnummern
und Ausdruck der Hilflosigkeit einer verzweifelten Landesregierung, die
keinen Investor für den unsinnigen Bau einer Elbquerung bei Glückstadt
findet, sie sind zugleich Zeugen eines offensichtlich fehlenden
verkehrspolitischen Sachverstands des Vorsitzenden des
schleswig-holsteinischen Wirtschaftsausschusses und des Kieler
Verkehrsministers.

Auch wenn den Bürgerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins weisgemacht
werden soll, dass ein Investor für das eine Milliarde teure Bauprojekt
gefunden sei, steht dessen Finanzierung mehr denn je in den Sternen. Die
prognostizierten Verkehrsströme des Verkehrsprojekts sind zu gering, der
drohende Schaden für die Schutzgebiete zu groß. Die notwendigen privaten
Milliardeninvestitionen in den Elbtunnel sind damit aus ökonomischer
Sicht völlig unrealistisch. Das wissen auch Hans-Jörn Arp und Werner
Marnette.

Die nun in Aussicht gestellte Finanzierungslösung über die LKW-Maut ist
ein durchsichtiges Täuschungsmanöver. Die Lkw-Mauteinnahmen für den
Tunnel zu verwenden heißt, sie nicht für Instandhaltung oder andere
Projekte ausgeben zu können. Denn die LKW-Maut müsste nicht nur fürdas
sechs Kilometer lange Tunnelstück, sondern auch auf großen Teilstücken
auf schleswig-holsteinischer und niedersächsischer Seite der
anschließenden A 20 ausgedehnt werden, um den Tunnel zu finanzieren.
Dieses Geld fehlt dann aber für den Bau eben dieser Teilstücke oder
anderer vordringlicher Verkehrsprojekte. Zur Erinnerung:
Schleswig-Holstein stehen nach dem „Autobahnmautgesetz“ (ABMG) genau 3,5
Prozent der an den Bund abzuführenden Mautgebühren zu. Diese dem Land
Schleswig-Holstein zur Verfügung stehenden Mittel aus der LKW-Maut sind
lange verplant, u.a. für den sechsspurigen Ausbau der A7.

Auch die Mutmaßungen, der Bau des Elbtunnels bei Glückstadt könne im
Zuge der A20 eventuell im Rahmen des aktuellen Konjunkturprogramms der
Bundesregierung vorgezogen werden, ist eine Irreführung der
schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger: Denn aus dem
Konjunkturprogramm können nur Maßnahmen finanziert werden, die baureif
sind. Der Elbtunnel ist aber noch nicht einmal geplant worden. Daher
fehlen die formalen Vorraussetzungen für eine Finanzierung im Rahmen des
Konjunkturprogramms mehr als offensichtlich.

Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2003 wird die Unsinnigkeit des
Elbtunnels bei Glückstadt im Zuge der A20 besonders deutlich: Die
eigentliche Elbquerung steht mit vordringlichem Bedarf in diesem Plan,
die weitere Anbindung in Niedersachsen ist weiterhin völlig offen. Im
Bundesverkehrswegeplan ist die A 22 nicht als vordringlicher Bedarf
eingestuft, sondern nur als weiterer Bedarf mit besonderem
naturschutzfachlichen Planungsauftrag und einem festgestellten hohen
Umweltrisiko. Angesichts dieses Planungswirrwarrs erscheint der
Elbtunnel bei Glückstadt so sinnlos wie eine Brücke von Cuxhaven nach
Helgoland.

Dennoch wird von Seiten rückwärtsgewandter Verkehrspolitiker in
Schleswig-Holstein, anstatt einzugestehen, dass ein Investor für das
unrentable Projekt niemals gefunden wird und das Bauvorhaben
konsequenterweise ein für allemal zu begraben, vorgegeben, den Bedarf
weiter zu prüfen und nach möglichen Investoren zu suchen; dies seit
nunmehr 15 Jahren.

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