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PE 06.11.2006 Mehr Geld für Bestandserhalt statt für neue Verkehrsprojekte

Bis 2010 sollen rund 25 Milliarden Euro in die Reparatur des Straßen- und Schienennetzes fließen, 50 Milliarden Euro in den Aus- und Neubau von Verkehrswegen – das zumindest verkündete Bundesverkehrsminister Tiefensee anlässlich des vor kurzem vorgelegten Investitionsrahmenplans 2006-2010 für Bundesverkehrswege. Tatsächlich werden jedoch weit weniger Investitionen in der Laufzeit des Rahmenplans „voll finanzwirksam“. Die Investitionen in Bundesfernstraßen werden in den kommenden Jahren sogar kontinuierlich sinken.

 

„Zu wenig Mittel stehen damit zur Verfügung, um den Erhalt der Straßenqualität zu sichern“, konstatiert Rainder Steenblock, grüner Bundestagsabgeordneter und stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss. „Berechnungen belegen, dass sich der Zustand insbesondere westdeutscher Autobahnen und Bundesstraßen in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert hat. Ein im Auftrag des Verkehrsministeriums erstellter Bericht geht in der Summe für den Zeitraum von 1991 bis 2000 von unterlassenen substanzrelevanten Erhaltungsmaßnahmen für das Bundesfernstraßennetz in Höhe von 15 Milliarden Euro aus.“

 

Allein: den erkannten Defiziten bei der Instandhaltung und der vollmundigen Ankündigung, den weiteren Substanzverfall stoppen zu wollen, folgen keine Taten. „Der aktuelle Haushaltsentwurf für den Straßenerhalt liegt selbst bei großzügiger Rechnung mit 2,2 Milliarden Euro weit unter dem, was jetzt im Investitionsrahmenplan steht und bereits vorher im Bundesverkehrswegeplan stand“, hat Steenblock recherchiert. „Solange solch große Ankündigungen nicht in Haushaltspläne übertragen werden, sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt werden. Angesichts leerer Staatskassen und Erhaltungsrückstände mutet auch die Forderung von Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Austermann absurd an, den Elbtunnel für die A 20 bei Glückstadt aus Mitteln des Bundes und nicht wie vorgesehen durch private Investoren zu finanzieren“, so Steenblock. Seine Schlussfolgerung: „Klar ist, dass bei einer solchen Prioritätensetzung entsprechend (noch) weniger Geld für die Instandhaltung sanierungsbedürftiger Straßen zur Verfügung steht.“